Position 6811Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 6811
Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen

Die Zolltarifnummer 6811 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 68 („Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder Ähnlichen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 6811 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
681140Asbest enthaltend
681181Wellplatten
681182andere Platten, Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergleichen
681189andere

Häufige Fragen zu 6811

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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