Position 6811Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6811 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 68 („Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder Ähnlichen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 6811 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6811
6811 bezeichnet „Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
6811 umfasst 4 Untercodes, darunter „Asbest enthaltend“, „Wellplatten“ und „andere Platten, Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergleichen“ u. a.
Die Einreihung 6811 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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