Unterposition 681140Asbest enthaltend
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 681140 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6811 („Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 681140 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control on dangerous chemicals | ERGA OMNES |
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 681140
681140 bezeichnet „Asbest enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 6811 („Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Für 681140 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
681140 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6811 („Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 681140 erfasst speziell „Asbest enthaltend“.
Die Einreihung 681140 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.