Position 6902Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6902 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 69 („Keramische Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 6902 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 690210 | mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr@2O@3, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50|GHT |
| 690220 | mit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3), an Kieselsäure (SiO@2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50|GHT |
| 690290 | andere |
Häufige Fragen zu 6902
6902 bezeichnet „Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
6902 umfasst 3 Untercodes, darunter „mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr@2O@3, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT“, „mit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3), an Kieselsäure (SiO@2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT“ und „andere“.
Die Einreihung 6902 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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