Unterposition 690220mit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3), an Kieselsäure (SiO@2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50|GHT

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 690220
mit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3), an Kieselsäure (SiO@2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50|GHT

Die Zolltarifnummer 690220 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6902 („Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 690220 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
69022010mit einem Gehalt an Kieselsäure (SiO@2) von 93|GHT oder mehr
69022091mit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3) von mehr als 7, jedoch weniger als 45|GHT
69022099andere

Häufige Fragen zu 690220

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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