Zolltarifnummer 6909190030Träger für Katalysatoren, aus porösen Cordierit- oder Mullit-keramischen Stoffen, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65|l, die mindestens einen durchgehenden oder einseitig verschlossenen Kanal je Quadratzentimeter im Querschnitt aufweisen
Gültig seit 01.07.1991
Die Zolltarifnummer 6909190030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6909 („Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6909190030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6909190030
6909190030 bezeichnet „Träger für Katalysatoren, aus porösen Cordierit- oder Mullit-keramischen Stoffen, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 l, die mindestens einen durchgehenden oder einseitig verschlossenen Kanal je Quadratzentimeter im Querschnitt aufweisen“, eine Einreihung innerhalb der Position 6909 („Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 6909190030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6909190030 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 690919 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6909190030 erfasst speziell „Träger für Katalysatoren, aus porösen Cordierit- oder Mullit-keramischen Stoffen, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 l, die mindestens einen durchgehenden oder einseitig verschlossenen Kanal je Quadratzentimeter im Querschnitt aufweisen“.
Die Einreihung 6909190030 ist im TARIC seit dem 01.07.1991 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.