Zolltarifnummer 6909190040Absorptions- oder Adsorptionskartuschen, aus Keramik-Kohlenstoff, der in Kraftstoffsystemen von Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit folgenden Eigenschaften: -stranggepresst gebrannte, keramisch gebundene, vielzellige zylindrische Struktur, -5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT Aktivkohle, -30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT an keramischem Bindemittel, -Durchmesser von 29 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 mm, -Länge von nicht mehr als 150 mm, -gebrannt bei einer Temperatur von 800 °C oder mehr
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 6909190040 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6909 („Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6909190040 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6909190040
6909190040 bezeichnet „Absorptions- oder Adsorptionskartuschen, aus Keramik-Kohlenstoff, der in Kraftstoffsystemen von Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit folgenden Eigenschaften: -stranggepresst gebrannte, keramisch gebundene, vielzellige zylindrische Struktur, -5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT Aktivkohle, -30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT an keramischem Bindemittel, -Durchmesser von 29 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 mm, -Länge von nicht mehr als 150 mm, -gebrannt bei einer Temperatur von 800 °C oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 6909 („Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 6909190040 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6909190040 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 690919 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6909190040 erfasst speziell „Absorptions- oder Adsorptionskartuschen, aus Keramik-Kohlenstoff, der in Kraftstoffsystemen von Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit folgenden Eigenschaften: -stranggepresst gebrannte, keramisch gebundene, vielzellige zylindrische Struktur, -5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT Aktivkohle, -30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT an keramischem Bindemittel, -Durchmesser von 29 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 mm, -Länge von nicht mehr als 150 mm, -gebrannt bei einer Temperatur von 800 °C oder mehr“.
Die Einreihung 6909190040 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.