Unterposition 700312in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 700312 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7003 („Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 700312 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 3,8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 700312
700312 bezeichnet „in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht“, eine Einreihung innerhalb der Position 7003 („Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
700312 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus optischem Glas“, „mit nicht reflektierender Schicht“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 3,8 %.
Die Einreihung 700312 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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