Position 7009Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7009 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 70 („Glas und Glaswaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 7009 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7009
7009 bezeichnet „Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
7009 umfasst 3 Untercodes, darunter „Rückspiegel für Fahrzeuge“, „nicht gerahmt“ und „gerahmt“.
Die Einreihung 7009 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.