Unterposition 700991nicht gerahmt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 700991 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7009 („Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 700991 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7009910010 | Verchromter Glasspiegel mit -einer Länge von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 158 mm, -einer Höhe von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einem Blind-Spot-Sensor mit einem Modul zur Bewegungserkennung des toten Winkels, mit einer Randlumineszenz von mindestens 5 000 cd/m² und einer Zentrallumineszenz von mindestens 7 000 cd/m², -einer Heizfolie mit einem Widerstand von 1,1 kOhm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,35 kOhm bestimmt für die Montage in einem Gehäuse als Fahrzeugaußenspiegel, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugspiegeln |
| 7009910020 | Asphärisches, konvex oder flach verchromte Glassiegel, bereit zum Einrahmen: -mit einer Länge von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 215 mm, -mit einer Höhe von 104 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 138 mm, -mit einem Krümmungsradius von 0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 330 mm, -mit einer Reflexion von mehr als 40 %, zur Herstellung von Kraftfahrzeug-Spiegeln |
| 7009910090 | andere |
Häufige Fragen zu 700991
700991 bezeichnet „nicht gerahmt“, eine Einreihung innerhalb der Position 7009 („Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
700991 umfasst 3 Untercodes, darunter „Verchromter Glasspiegel mit -einer Länge von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 158 mm, -einer Höhe von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einem Blind-Spot-Sensor mit einem Modul zur Bewegungserkennung des toten Winkels, mit einer Randlumineszenz von mindestens 5 000 cd/m² und einer Zentrallumineszenz von mindestens 7 000 cd/m², -einer Heizfolie mit einem Widerstand von 1,1 kOhm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,35 kOhm bestimmt für die Montage in einem Gehäuse als Fahrzeugaußenspiegel, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugspiegeln“, „Asphärisches, konvex oder flach verchromte Glassiegel, bereit zum Einrahmen: -mit einer Länge von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 215 mm, -mit einer Höhe von 104 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 138 mm, -mit einem Krümmungsradius von 0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 330 mm, -mit einer Reflexion von mehr als 40 %, zur Herstellung von Kraftfahrzeug-Spiegeln“ und „andere“.
Die Einreihung 700991 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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