Position 7017Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 7017
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen

Die Zolltarifnummer 7017 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 70 („Glas und Glaswaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 7017 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
701710aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid
701720aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5|!x!|10$-$6|oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0|°C bis 300|°C
701790andere

Häufige Fragen zu 7017

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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