Position 7017Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7017 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 70 („Glas und Glaswaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 7017 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7017
7017 bezeichnet „Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
7017 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid“, „aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C“ und „andere“.
Die Einreihung 7017 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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