Unterposition 701720aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5|!x!|10$-$6|oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0|°C bis 300|°C
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 701720 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7017 („Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 701720 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 701720
701720 bezeichnet „aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C“, eine Einreihung innerhalb der Position 7017 („Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Für 701720 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
701720 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7017 („Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 701720 erfasst speziell „aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 !x! 10$-$6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C“.
Die Einreihung 701720 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.