Unterposition 701961geschlossene Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 701961 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 701961 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7019610011 | offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8|mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35|g, ausgenommen Glasfaserscheiben |
| 7019610019 | andere |
| 7019610021 | offenmaschige Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben |
| 7019610029 | andere |
| 7019610050 | offenmaschigen Geweben aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und breite von mehr als 1,8|mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35|g, ausgenommen Glasfaserscheiben |
| 7019610070 | Gewebe aus E-Glasfilamenten, — mit einem Gewicht von 20 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m², — oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler, — in Rollen, — mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT und — mit nicht mehr als 3 hollow fibres auf 100 000 Fäden, zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten |
| 7019610081 | versandt aus Marokko |
| 7019610083 | versandt aus der Turkei |
| 7019610084 | andere |
| 7019610085 | andere |
Häufige Fragen zu 701961
701961 bezeichnet „geschlossene Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)“, eine Einreihung innerhalb der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
701961 umfasst 10 Untercodes, darunter „offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben“, „andere“ und „offenmaschige Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben“ u. a.
Die Einreihung 701961 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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