Zolltarifnummer 7019610070Gewebe aus E-Glasfilamenten, — mit einem Gewicht von 20 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m², — oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler, — in Rollen, — mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT und — mit nicht mehr als 3 hollow fibres auf 100 000 Fäden, zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 7019610070 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7019610070 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7019610070
7019610070 bezeichnet „Gewebe aus E-Glasfilamenten, — mit einem Gewicht von 20 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m², — oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler, — in Rollen, — mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT und — mit nicht mehr als 3 hollow fibres auf 100 000 Fäden, zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten“, eine Einreihung innerhalb der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21 und Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7019610070 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 7019610070 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7019610070 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 701961 („geschlossene Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 7019610070 erfasst speziell „Gewebe aus E-Glasfilamenten, — mit einem Gewicht von 20 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m², — oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler, — in Rollen, — mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT und — mit nicht mehr als 3 hollow fibres auf 100 000 Fäden, zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten“.
Die Einreihung 7019610070 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.