Unterposition 701972andere geschlossene Flächenerzeugnisse
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 701972 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 701972 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7019720050 | Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren |
| 7019720090 | andere |
Häufige Fragen zu 701972
701972 bezeichnet „andere geschlossene Flächenerzeugnisse“, eine Einreihung innerhalb der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
701972 umfasst 2 Untercodes, darunter „Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren“ und „andere“.
Die Einreihung 701972 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
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