Zolltarifnummer 7019720050Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 7019720050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7019720050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7019720050
7019720050 bezeichnet „Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren“, eine Einreihung innerhalb der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7019720050 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 7019720050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7019720050 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 701972 („andere geschlossene Flächenerzeugnisse“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 7019720050 erfasst speziell „Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren“.
Die Einreihung 7019720050 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.