Position 7020Andere Waren aus Glas
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7020 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 70 („Glas und Glaswaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 7020 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 70200005 | Reagenzröhren und Halterungen aus Quarz zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien |
| 70200007 | unfertig |
| 70200008 | fertig |
| 70200010 | aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid |
| 70200030 | aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5|!x!|10$-$6|oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0|°C bis 300|°C |
| 70200080 | andere |
Häufige Fragen zu 7020
7020 bezeichnet „Andere Waren aus Glas“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
7020 umfasst 6 Untercodes, darunter „Reagenzröhren und Halterungen aus Quarz zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien“, „unfertig“ und „fertig“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6 %.
Die Einreihung 7020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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