KN-Code 70200010aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 70200010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7020 („Andere Waren aus Glas“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als KN-Code bündelt 70200010 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7020001010 | TV-Standfüße mit oder ohne Halterung zur Befestigung und Stabilisierung eines Fernsehgeräts |
| 7020001020 | Rohmaterial für optische Elemente aus geschmolzenem Siliciumdioxid mit -|einer Dicke von 10|cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40|cm, und -|einem Gewicht von 100|kg oder mehr |
| 7020001090 | andere |
Häufige Fragen zu 70200010
70200010 bezeichnet „aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid“, eine Einreihung innerhalb der Position 7020 („Andere Waren aus Glas“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
70200010 umfasst 3 Untercodes, darunter „TV-Standfüße mit oder ohne Halterung zur Befestigung und Stabilisierung eines Fernsehgeräts“, „Rohmaterial für optische Elemente aus geschmolzenem Siliciumdioxid mit - einer Dicke von 10 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 cm, und - einem Gewicht von 100 kg oder mehr“ und „andere“.
Die Einreihung 70200010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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