Position 7108Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7108 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 71 („Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren Daraus; Fantasieschmuck; Münzen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“). Als Position bündelt 7108 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7108
7108 bezeichnet „Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver“ im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).
7108 umfasst 4 Untercodes, darunter „Pulver“, „in Rohform“ und „als Halbzeug“ u. a.
Die Einreihung 7108 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.