Unterposition 710820zu monetären Zwecken
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 710820 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7108 („Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 710820 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 710820 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 710820
710820 bezeichnet „zu monetären Zwecken“, eine Einreihung innerhalb der Position 7108 („Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver“) im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).
Für 710820 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
710820 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7108 („Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 710820 erfasst speziell „zu monetären Zwecken“.
Die Einreihung 710820 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.