Position 7113Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7113 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 71 („Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren Daraus; Fantasieschmuck; Münzen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“). Als Position bündelt 7113 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,5 % und 4 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7113
7113 bezeichnet „Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“ im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).
7113 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“, „aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert“ und „aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,5 % und 4 %.
Die Einreihung 7113 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.