Unterposition 711311aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 711311 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7113 („Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 711311 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 711311
711311 bezeichnet „aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“, eine Einreihung innerhalb der Position 7113 („Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“) im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1734/96.
Für 711311 ist die ergänzende Maßeinheit „Gramm“ anzugeben.
711311 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7113 („Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 711311 erfasst speziell „aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert“.
Die Einreihung 711311 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.