Position 7209Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 7209
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen

Die Zolltarifnummer 7209 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7209 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
720915mit einer Dicke von 3 mm oder mehr
720916mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm
720917mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
720918mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
720925mit einer Dicke von 3 mm oder mehr
720926mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm
720927mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
720928mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
720990andere

Ähnliche Positionen zu 7209

7209 steht in Kapitel 72 „Eisen und Stahl“. Auf derselben Ebene liegen 28 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
7201Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen
7202Ferrolegierungen
7203Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen
7204Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl
7205Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl
7206Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, ausgenommen Eisen der Position 7203
7207Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7208Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
7210Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen
7211Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen
7212Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen
7213Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Alle 28 Einträge in Kapitel 72 „Eisen und Stahl“ ansehen →

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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