Position 7210Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 7210
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen

Die Zolltarifnummer 7210 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7210 insgesamt 11 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
721011mit einer Dicke von 0,5 mm oder mehr
721012mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
721020verbleit, einschließlich Terneblech oder -band
721030elektrolytisch verzinkt
721041gewellt
721049andere
721050mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen
721061mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen
721069andere
721070mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen
721090andere

Ähnliche Positionen zu 7210

7210 steht in Kapitel 72 „Eisen und Stahl“. Auf derselben Ebene liegen 28 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
7201Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen
7202Ferrolegierungen
7203Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen
7204Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl
7205Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl
7206Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, ausgenommen Eisen der Position 7203
7207Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7208Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
7209Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen
7211Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen
7212Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen
7213Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Alle 28 Einträge in Kapitel 72 „Eisen und Stahl“ ansehen →

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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