Position 7220Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600|mm
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7220 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7220 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7220
7220 bezeichnet „Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7220 umfasst 4 Untercodes, darunter „mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr“, „mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm“ und „nur kaltgewalzt“ u. a.
Die Einreihung 7220 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.