Unterposition 722020nur kaltgewalzt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 722020 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7220 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 722020 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 722020
722020 bezeichnet „nur kaltgewalzt“, eine Einreihung innerhalb der Position 7220 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
722020 umfasst 6 Untercodes, darunter „2,5 GHT oder mehr“, „weniger als 2,5 GHT“ und „2,5 GHT oder mehr“ u. a.
Die Einreihung 722020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.