Position 7223Draht aus nicht rostendem Stahl
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7223 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7223 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7223
7223 bezeichnet „Draht aus nicht rostendem Stahl“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7223 umfasst 4 Untercodes, darunter „mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT“, „anderer“ und „mit einem Gehalt an Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHT“ u. a.
Die Einreihung 7223 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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