KN-Code 72230011mit einem Gehalt an Nickel von 28|bis 31|GHT und an Chrom von 20|bis 22|GHT
Gültig seit 01.01.1994
Die Zolltarifnummer 72230011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7223 („Draht aus nicht rostendem Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Waren aus dem Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/1509 (Kupfer, Nickel, Silber und Zink)
Einfuhrkontrolle — Abfall
Herkunft: ERGA OMNES
Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.
Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.
Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).
Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - Waste | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 72230011
72230011 bezeichnet „mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 7223 („Draht aus nicht rostendem Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 72230011 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 72230011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
72230011 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7223 („Draht aus nicht rostendem Stahl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 72230011 erfasst speziell „mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT“.
Die Einreihung 72230011 ist im TARIC seit dem 01.01.1994 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.