Kapitel 75NICKEL UND WAREN DARAUS
Gültig seit 31.12.1971
NICKEL UND WAREN DARAUS
Die Zolltarifnummer 75 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Kapitel bündelt 75 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,9 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7501 | Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie |
| 7502 | Nickel in Rohform |
| 7503 | Abfälle und Schrott, aus Nickel |
| 7504 | Pulver und Flitter, aus Nickel |
| 7505 | Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel |
| 7506 | Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel |
| 7507 | Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.|B. Bogen, Muffen), aus Nickel |
| 7508 | Andere Waren aus Nickel |
Häufige Fragen zu 75
75 bezeichnet „Nickel und Waren Daraus“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
75 umfasst 8 Untercodes, darunter „Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“, „Nickel in Rohform“ und „Abfälle und Schrott, aus Nickel“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,9 %.
Die Einreihung 75 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.