Position 7501Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7501 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 75 („Nickel und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7501 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7501
7501 bezeichnet „Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7501 umfasst 2 Untercodes, darunter „Nickelmatte“ und „Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie“.
Die Einreihung 7501 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.