Unterposition 750810Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Nickeldraht
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 750810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7508 („Andere Waren aus Nickel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 750810 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 750810
750810 bezeichnet „Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Nickeldraht“, eine Einreihung innerhalb der Position 7508 („Andere Waren aus Nickel“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 750810 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
750810 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7508 („Andere Waren aus Nickel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 750810 erfasst speziell „Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Nickeldraht“.
Die Einreihung 750810 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.