Zolltarifnummer 7606920085zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen und mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr
Gültig seit 14.08.2020
Die Zolltarifnummer 7606920085 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7606 („Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to end-use provisions
Herkunft: China
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1). Jährliche Verordnung über die Kombinierte Nomenklatur: TEIL I - EINFÜHRENDE VORSCHRIFTEN - Titel I - Allgemeine Vorschriften - C. Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze: 4. Für bestimmte Waren kann eine Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gewährt werden: Zu einer Endverwendung bestimmte Waren, für die der einschlägige Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne Endverwendung anwendbar wäre, sind auch ohne Anwendung des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 der Unterposition mit Endverwendung zuzuweisen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7606920085 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7606920085
7606920085 bezeichnet „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen und mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 7606 („Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1784/21.
Für 7606920085 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7606920085 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 7606920085 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7606920085 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 760692 („aus Aluminiumlegierungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7606920085 erfasst speziell „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie und mit einer Dicke von 6 mm oder weniger oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen und mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr“.
Die Einreihung 7606920085 ist im TARIC seit dem 14.08.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.