Zolltarifnummer 7607199084mit Legierung, zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie
Gültig seit 02.02.2021
Die Zolltarifnummer 7607199084 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7607 („Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to end-use provisions
Herkunft: China
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1). Jährliche Verordnung über die Kombinierte Nomenklatur: TEIL I - EINFÜHRENDE VORSCHRIFTEN - Titel I - Allgemeine Vorschriften - C. Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze: 4. Für bestimmte Waren kann eine Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gewährt werden: Zu einer Endverwendung bestimmte Waren, für die der einschlägige Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne Endverwendung anwendbar wäre, sind auch ohne Anwendung des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 der Unterposition mit Endverwendung zuzuweisen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7607199084 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7607199084
7607199084 bezeichnet „mit Legierung, zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie“, eine Einreihung innerhalb der Position 7607 („Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 1784/21.
Für 7607199084 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7607199084 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 7607199084 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7607199084 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 76071990 („mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7607199084 erfasst speziell „mit Legierung, zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie“.
Die Einreihung 7607199084 ist im TARIC seit dem 02.02.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.