KN-Code 76072010mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021|mm
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 76072010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7607 („Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 10%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 6,5% |
| Neuseeland | 6,2% |
| Ukraine | 0% |
| Vietnam | 1,2% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 76072010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 76072010
76072010 bezeichnet „mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 7607 („Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Neuseeland, Ukraine und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94, Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Neuseeland, Ukraine und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 76072010 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 76072010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
76072010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 760720 („auf Unterlage“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 76072010 erfasst speziell „mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm“.
Die Einreihung 76072010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.