Position 7903Staub, Pulver und Flitter, aus Zink
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7903 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 79 („Zink und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7903 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7903
7903 bezeichnet „Staub, Pulver und Flitter, aus Zink“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7903 umfasst 2 Untercodes, darunter „Zinkstaub“ und „andere“.
Die Einreihung 7903 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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