Kapitel 79ZINK UND WAREN DARAUS
Gültig seit 31.12.1971
ZINK UND WAREN DARAUS
Die Zolltarifnummer 79 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Kapitel bündelt 79 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5 %.
Positionen
Häufige Fragen zu 79
79 bezeichnet „Zink und Waren Daraus“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
79 umfasst 6 Untercodes, darunter „Zink in Rohform“, „Abfälle und Schrott, aus Zink“ und „Staub, Pulver und Flitter, aus Zink“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5 %.
Die Einreihung 79 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.