Position 7907Andere Waren aus Zink
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7907 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 79 („Zink und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7907 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7907000010 | Gewichte aus Eisen, Stahl und/oder einer Legierung mit Zink: -mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g und mit Abmessungen von nicht mehr als 107 mm x 107 mm x 11 mm, -auch mit Teilen aus anderen Materialien, -auch mit Teilen aus anderen Metallen, -auch mit Oberflächenbehandlung, -auch bedruckt, von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art |
| 7907000090 | andere |
Häufige Fragen zu 7907
7907 bezeichnet „Andere Waren aus Zink“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7907 umfasst 2 Untercodes, darunter „Gewichte aus Eisen, Stahl und/oder einer Legierung mit Zink: -mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g und mit Abmessungen von nicht mehr als 107 mm x 107 mm x 11 mm, -auch mit Teilen aus anderen Materialien, -auch mit Teilen aus anderen Metallen, -auch mit Oberflächenbehandlung, -auch bedruckt, von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art“ und „andere“.
Die Einreihung 7907 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.