Position 8102Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8102 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 81 („Andere Unedle Metalle; Cermets; Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8102 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8102
8102 bezeichnet „Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
8102 umfasst 6 Untercodes, darunter „Pulver“, „Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe)“ und „Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 7 %.
Die Einreihung 8102 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.