Unterposition 810210Pulver
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 810210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8102 („Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 810210 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8102100010 | Molybdän in Form von Pulver, mit -|einer Reinheit von 99|GHT oder mehr und -|einer Partikelgröße von 1,0|µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0|µm |
| 8102100090 | andere |
Häufige Fragen zu 810210
810210 bezeichnet „Pulver“, eine Einreihung innerhalb der Position 8102 („Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
810210 umfasst 2 Untercodes, darunter „Molybdän in Form von Pulver, mit - einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und - einer Partikelgröße von 1,0 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 µm“ und „andere“.
Die Einreihung 810210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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