Position 8104Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8104
Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

Die Zolltarifnummer 8104 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 81 („Andere Unedle Metalle; Cermets; Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8104 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,3 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
810411mit einem Magnesiumgehalt von 99,8|GHT oder mehr
810419anderes
810420Abfälle und Schrott
810430Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver
810490andere

Häufige Fragen zu 8104

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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