Position 8112Beryllium, Chrom, Hafnium, Rhenium, Thallium, Cadmium, Germanium, Vanadium, Gallium, Indium und Niob (Columbium) und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8112
Beryllium, Chrom, Hafnium, Rhenium, Thallium, Cadmium, Germanium, Vanadium, Gallium, Indium und Niob (Columbium) und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

Die Zolltarifnummer 8112 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 81 („Andere Unedle Metalle; Cermets; Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8112 insgesamt 17 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 9 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
811212in Rohform; Pulver
811213Abfälle und Schrott
811219andere
811221in Rohform; Pulver
811222Abfälle und Schrott
811229andere
811231in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver
811239andere
811241in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver
811249andere
811251in Rohform; Pulver
811252Abfälle und Schrott
811259andere
811261Abfälle und Schrott
811269andere
811292in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver
811299andere

Häufige Fragen zu 8112

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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