Unterposition 811221in Rohform; Pulver
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 811221 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8112 („Beryllium, Chrom, Hafnium, Rhenium, Thallium, Cadmium, Germanium, Vanadium, Gallium, Indium und Niob (Columbium) und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 811221 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 811221
811221 bezeichnet „in Rohform; Pulver“, eine Einreihung innerhalb der Position 8112 („Beryllium, Chrom, Hafnium, Rhenium, Thallium, Cadmium, Germanium, Vanadium, Gallium, Indium und Niob (Columbium) und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
811221 umfasst 2 Untercodes, darunter „Chromlegierungen mit einem Nickelgehalt von mehr als 10 GHT“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3 %.
Die Einreihung 811221 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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