KN-Code 81129940Germanium
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 81129940 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8112 („Beryllium, Chrom, Hafnium, Rhenium, Thallium, Cadmium, Germanium, Vanadium, Gallium, Indium und Niob (Columbium) und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 3,5% |
| Ukraine | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen
Herkunft: ERGA OMNES
Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien — mit oder ohne Ursprung in Iran — aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen
Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen
Herkunft: Iran (Islamische Republik)
Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien — mit oder ohne Ursprung in Iran — aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 81129940
81129940 bezeichnet „Germanium“, eine Einreihung innerhalb der Position 8112 („Beryllium, Chrom, Hafnium, Rhenium, Thallium, Cadmium, Germanium, Vanadium, Gallium, Indium und Niob (Columbium) und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Regulation 0978/12, Decision 0295/14 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 81129940 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien und Iran (Islamische Republik).
Für 81129940 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
81129940 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 811299 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 81129940 erfasst speziell „Germanium“.
Die Einreihung 81129940 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.