Unterposition 821191Tischmesser mit feststehender Klinge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 821191 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8211 („Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 2,9% |
| Japan | 0% |
| Ukraine | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 821191 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 821191
821191 bezeichnet „Tischmesser mit feststehender Klinge“, eine Einreihung innerhalb der Position 8211 („Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Japan und Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 0978/12, Decision 1907/18 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Japan und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 821191 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
821191 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8211 („Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 821191 erfasst speziell „Tischmesser mit feststehender Klinge“.
Die Einreihung 821191 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.