Position 8211Messer (ausgenommen Messer der Position|8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8211 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 82 („Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus Unedlen Metallen; Teile Davon, aus Unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8211 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 8,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8211
8211 bezeichnet „Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
8211 umfasst 6 Untercodes, darunter „Zusammenstellungen“, „Tischmesser mit feststehender Klinge“ und „andere Messer mit feststehender Klinge“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 8,5 %.
Die Einreihung 8211 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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