Position 8211Messer (ausgenommen Messer der Position|8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8211
Messer (ausgenommen Messer der Position|8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür

Die Zolltarifnummer 8211 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 82 („Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus Unedlen Metallen; Teile Davon, aus Unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8211 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 8,5 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
821110Zusammenstellungen
821191Tischmesser mit feststehender Klinge
821192andere Messer mit feststehender Klinge
821193Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau
821194Klingen
821195Griffe aus unedlen Metallen

Häufige Fragen zu 8211

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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