Unterposition 821194Klingen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 821194 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8211 („Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 2,3% |
| Japan | 0% |
| Ukraine | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind, ist es untersagt, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/1509)
Explosive bolts, nuts and shackles, flexible linear-shaped charges, ball locks, compression springs, circular cutting devices and acceleration rockets usable for staging mechanisms
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
Häufige Fragen zu 821194
821194 bezeichnet „Klingen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8211 („Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Japan und Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Japan und Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 821194 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 821194 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 821194 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
821194 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8211 („Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 821194 erfasst speziell „Klingen“.
Die Einreihung 821194 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.