Unterposition 821210Rasiermesser und Rasierapparate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 821210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8212 („Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 821210 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 821210
821210 bezeichnet „Rasiermesser und Rasierapparate“, eine Einreihung innerhalb der Position 8212 („Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
821210 umfasst 2 Untercodes, darunter „Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen“ und „andere“.
Die Einreihung 821210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.