Position 8212Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8212 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 82 („Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus Unedlen Metallen; Teile Davon, aus Unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8212 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8212
8212 bezeichnet „Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
8212 umfasst 3 Untercodes, darunter „Rasiermesser und Rasierapparate“, „Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band“ und „andere Teile“.
Die Einreihung 8212 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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