Unterposition 821220Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 821220 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8212 („Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 821220 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 821220 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 821220
821220 bezeichnet „Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band“, eine Einreihung innerhalb der Position 8212 („Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 821220 ist die ergänzende Maßeinheit „1.000 Stück“ anzugeben.
821220 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8212 („Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 821220 erfasst speziell „Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band“.
Die Einreihung 821220 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.