Position 8215Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8215
Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren

Die Zolltarifnummer 8215 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 82 („Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus Unedlen Metallen; Teile Davon, aus Unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8215 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 8,5 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
821510Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten
821520andere Zusammenstellungen
821591versilbert, vergoldet oder platiniert
821599andere

Häufige Fragen zu 8215

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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