Unterposition 821510Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 821510 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 821510 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 8,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 821510
821510 bezeichnet „Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten“, eine Einreihung innerhalb der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
821510 umfasst 3 Untercodes, darunter „nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend“, „aus nicht rostendem Stahl“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 8,5 %.
Die Einreihung 821510 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.